Sebastian Sommer
Unsicher bei der Steuer? Ich helfe Dir den Durchblick zu behalten.
Steuerberatung
Rund um das Tagesgeschäft ist eine gute und fundierte Steuerberatung unabdingbar. Darüber hinaus tauchen auch immer wieder Sonderthemen auf, die individuelle und strategische Fragen aufwerfen. Ich sorge dafür, dass Du immer die richtigen Antworten hast. Sei es bei betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, in steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen, bei Fragen zu Arbeitnehmerbelangen und in Immobilienfragen, ich bin für Dich da und setze mich für Dich ein.
Meine umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte vor dem Hintergrund Deines individuellen Profils.
Ich kümmere mich darum und entlaste Dich so bei Deinen Steuerangelegenheiten. Dazu gehört auch die Prüfung deiner Steuerbescheide, die Anpassung von Steuervorauszahlungen und die rechtzeitige Einreichung von Steuererklärungen. Sichere Dich mit einer professionellen Betreuung ab und verhindere so einen unnötigen Mehraufwand und hohe Steuernachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.
Wie kann ich Dir helfen?
Du suchst einen Steuerberater?
Du hast genug von laufend wechselnden Ansprechpartnern?
Du möchtest, dass sich jemand Zeit für Deine Anliegen nimmt?
Du möchtest zeitnah und kompetent beraten werden?
Du willst Dich gut aufgehoben fühlen?
Dann ruf mich an oder kontaktiere mich über das Kontaktformular und vereinbare einen Termin für ein Erstgespräch.
Ich freue mich auf Deine Anfrage.
Steuerberater-Leistungen
Das Tätigkeitsgebiet der Steuerberatung umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die hier nicht abschließend aufgezählt werden können. Angefangen bei der Beratung zur Rechtsformwahl bei Start-Up´s und der Hilfe im Zusammenhang mit der steuerlichen Erfassung über die laufende Beratung im Bereich der Umsatzsteuer oder bei der Steueroptimierung, vertrete ich Dich auch gegenüber dem Finanzamt bei Betriebsprüfungen oder strittigen Auseinandersetzungen im Einspruchsverfahren. Egal vor welchem steuerlichen Problem zu stehen solltest, ich finde eine passende Lösung für Dich. Nachstehend einige Kernbereiche meiner Tätigkeit:
Steuererklärung
Ob Arbeitnehmer, Vermieter, Einzelunternehmer, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Ich erstelle für Dich alle nötigen privaten oder betrieblichen Steuererklärungen sowie die dazugehörigen Unterlagen und übermittle diese, soweit möglich, elektronisch an die zuständige Finanzbehörde. Für die Bearbeitung privater Steuererklärungen biete ich Dir den Einsatz von DATEV Meine Steuern an. Damit lässt sich die Steuererklärung vollständig digital und unterstützt durch eine App abwickeln.


Finanzbuchhaltung
Die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung bilden eine wesentliche Basis für betriebswirtschaftliche
und strategische Entscheidungen und sollen durch aussagekräftige Auswertungen den
Unternehmer und etwaige externe Adressaten informieren. Die Finanzbuchhaltung wird soweit
wie möglich papierlos unter Einsatz von DATEV Unternehmen Online abgewickelt. D.h. die
Buchungsbelege (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, etc.) werden im Betrieb
eingescannt und über einen gesicherten Zugang auf die DATEV-Plattform hochgeladen. Nach
erfolgter Verarbeitung der digitalen Belege durch mein Büro, werden ebenfalls über die DATEV-
Plattform alle gewünschten betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Verfügung gestellt. Dabei
bleiben die Papierbelege stehts im Unternehmen und der Aufwand für das Überbringen von
Buchhaltungsunterlagen entfällt. Ferner kann jederzeit auf die digitalisierten Belege zugegriffen
werden.
Jahresabschluss
Jahresabschlüsse, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen mit entsprechenden Erläuterungen werden von mir erstellt. Dabei ist es unerheblich, ob auch die Buchhaltung von mir erstellt wurde oder ob die selbst geführte Buchhaltung in einem entsprechend verwertbaren Format (DATEV-Pro Format, *.csv, etc.) vorliegt. Zudem biete ich Dir an, dass ich in meine Arbeiten in deinem Unternehmen und auf deinem System durchführe. Benötigst du Unterstützung bei der Erstellung des Jahresabschlusses zur Vorbereitung auf die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, helfe ich Dir gerne.


Lohnbuchhaltung
Im Bereich der Lohnbuchführung ist sowohl die Kenntnis der einschlägigen Bereiche des Steuerrechts als auch des Sozialversicherungsrechts erforderlich. Aus diesem Grund habe ich für die Lohnbuchhaltung kompetente Unterstützung durch eine selbständig tätige Finanz- und Lohnbuchhalterin. Gerne stelle ich einen entsprechenden Kontakt her.
Betriebswirtschaftliche und Strategische Beratung
Die Analyse des Zahlenwerks, das sich aus der Finanzbuchhaltung oder dem Jahresabschluss ergibt ist ein weiterer Teilbereich meiner Tätigkeit. Gemeinsam mit dem Unternehmen suche ich nach Möglichkeiten zur Verbesserung des wirtschaftlichen Erfolgs. Darüber hinaus arbeite ich mit einer örtlichen Unternehmensberatung zusammen, die Dich bei strategischen Entscheidungen unterstützen kann.

Das sagen meine Mandaten
Ich freue mich auf deine Anfrage.
Häufige Fragen
Grundsätzlich besteht für ArbeitnehmerInnen, die außer ihren Einkünften aus einer Beschäftigung keine weiteren Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, keine Pflicht zu Abgabe einer Steuererklärung. Davon gibt es aber einige Ausnahmen. Nachfolgend die häufigsten Fälle in denen du eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen musst:
- Wenn du neben deinen Einkünften als Angestellte(r) weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt hast
- Du hast Lohnersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenz- oder Elterngeld bekommen
- Du hast mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander gehabt (Lohnsteuerklasse VI)
- Du und dein Ehepartner haben die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gewählt
- Du hast einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen
- Du eine Abfindung erhalten hast und diese bei der Lohnsteuer von deinem Arbeitgeber begünstigt versteuert wurde (sog. Fünftelregelung)
- Dein Ehepartner verstorben oder die Ehe geschieden wurde und ein Ehepartner im selben Jahr wieder geheiratet hat
Auch wenn du vielleicht nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, kann es sinnvoll sein dies freiwillig zu tun. Insbesondere wenn folgende Umstände vorliegen, die ggf. zu einer Steuererstattung führen:
- Du hast Werbungskosten, die über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.000,00 Euro liegen (Bsp. berufsbedingte Fortbildungskosten, Fahrtkosten, Umzugskosten, Arbeitsmittel)
- Du hast Spenden getätigt, Kinderbetreuungskosten oder andere Sonderausgaben getragen (Bsp. Beiträge zu einer Riester-Rentenversicherung)
- Du hast einen Behindertenausweis oder hast hohe Arzt- oder Arzneimittelkosten selbst getragen
- Du hast Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (ggf. Hausverwalterabrechnung)
- Du hast als Berufsanfänger(in) nur zeitweise im Jahr gearbeitet
- Ihr habt als Ehegatten die Steuerklassenkombination IV/IV gewählt
- Ehegatten im Jahr der Hochzeit
Wenn du Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit aus Land- und Fortwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung erzielst, bist du grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen.
Grundsätzlich hast du bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit deine Steuererklärung einzureichen. Wenn du mich beauftragst die Steuererklärung für dich anzufertigen, dann habe ich bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit. Wegen der Corona-Pandemie gelten sogar nochmals längere Fristen. Trotzdem solltest du das Thema nicht auf die lange Bank schieben, da bei einer zu späten Abgabe der Erklärung Verspätungszuschläge anfallen können.
Die Einkommensteuererklärungen müssen seit einigen Jahren elektronisch eingereicht werden. Bis zum Veranlagungszeitraum 2019 gab es hierzu die sog. Elster-Software, die man runterladen und auf dem PC/Notebook installieren konnte. Um die Steuererklärung 2022 zu machen, kannst du dich bei www.elster.de registrieren und die Erklärung über eine webbasierte Anwendung ausfüllen und übermitteln oder du beauftragst mich mit der Erstellung der Steuererklärung.

Über mich
Beruflicher Werdegang
- seit 2019 selbständig als Steuerberater in Villingen-Schwenningen
- 2007 bis 2018 Tätigkeit bei einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Villingen-Schwenningen
- 2010/2011 Prüfung und Bestellung zum Steuerberater
- 2003 bis 2006 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule (ehemals Berufsakademie) Villingen-Schwenningen im Fachbereich Steuern- und Prüfungswesen